Das Verwaltungsgericht Greifswald hat eine Klage über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen das LNG-Terminal in Mukran abgewiesen. Zuvor hatte der Gemeinderat in Sassnitz das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.
Das LNG-Terminal in Mukran auf der Insel Rügen bleibt umstritten. Naturschutzverbände und Bürger*innen hatten sich gegen den Bau organisiert, doch gleich zwei Bürgerbegehren scheiterten. Nach Vorstellung der Initiatoren "Wir für Rügen" sollte per Bürgerentscheid erreicht werden, dass die Fährhafen Sassnitz GmbH keine Geschäfte abschließt, die mit der LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände zusammenhängen. Der Hafen gehört zu 90 Prozent der Stadt Sassnitz. Der Gemeinderat stimmte gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aufgrund einer suggestiv formulierten Begründung und eines fehlenden Kostendeckungsvorschlags. Zuvor war schon ein anderes Bürgerbegehren gegen das LNG-Terminal in Mukran abgelehnt worden.
Klageweg nicht erfolgreich
Die Initiative zog vor das Verwaltungsgericht – und scheiterte. Dem eingereichten Bürgerbegehren fehle der sogenannte Kostendeckungsvorschlag, begründete eine Gerichtssprecherin die Entscheidung. Die Initiatoren haben demnach keine Vorschläge gemacht, wie die Kosten beglichen werden sollen, die durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren entstehen könnten. Dazu gehören Schadens- und Ersatzansprüche sowie mögliche Einnahmeausfälle für die Fährhafen Sassnitz GmbH.
Herausforderung: Kostendeckungsvorschlag
Der Kostendeckungsvorschlag ist eine unverhältnismäßige Anforderung, die den Initiativen etwas abverlangt, was selbst für Gemeinden schwierig ist: Die Kosten für das Anliegen müssen geschätzt und ein plausibler Vorschlag zur Deckung der Kosten vorgelegt werden. Die Zahlen von Verwaltung und Initiativen gehen meist weit auseinander und landen in einigen Fällen auch vor dem Verwaltungsgericht. Angesichts der Tatsache, dass keinerlei rechtliche Bindung für die Berücksichtigung bei der Umsetzung besteht, wird die Debatte um die Richtigkeit eines Kostendeckungsvorschlags oft nur geführt, um Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären oder schlecht zu rechnen. Verbände wie Mehr Demokratie e.V. fordern daher, den Kostendeckungsvorschlag abzuschaffen oder durch eine Kostenschätzung der Verwaltung zu ersetzen.
Der Initiative "Wir für Rügen" steht nach der Abweisung der Klage noch der Weg in die nächste Instanz ans Oberverwaltungsgericht Greifswald frei. Das Terminal ist jedoch mittlerweile in Betrieb.
Häufige Fehler bei Bürgerbegehren
Die Gesellschaft für Klima und Demokratie e.V. berät seit über 15 Jahren Menschen, die Bürgerbegehren für Klimabelange starten wollen. Im Hinblick auf die Zulässigkeitsprüfung gibt es immer wieder Fehler, die vermeidbar sind. Zum Beispiel:
Zuständigkeit: Der Gemeinde- oder Stadtrat muss für das Anliegen zuständig sein, es darf sich also nicht um eine Landes- oder Bundesangelegenheit handeln. Als der Hafen Mukran auf der Insel Rügen als neuer Standort ins LNG-Beschleunigungsgesetz aufgenommen wurde, lag der Bau nicht mehr in der Verantwortung der Kommune. Damit wurde auch die gesetzliche Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung umgangen.
Anliegen und Fragestellung: Die Fragestellung wird so formuliert, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Das Ziel des Bürgerbegehrens muss deutlich erkennbar sein. Es dürfen demnach keine verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten entstehen. Eine Fragestellung ist unzulässig, wenn sie sich nicht auf eine konkrete Sachentscheidung bezieht, sondern lediglich eine unverbindliche Meinungsäußerung oder die Unterstützung bestimmter Anliegen suggeriert.
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