
Was ist ein Einwohnerantrag?
Wenn ein Thema auf die Tagesordnung muss
Begriff und Ziele eines Einwohnerantrags
Ein Einwohnerantrag (in Bayern und Bremen: Bürgerantrag) ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene.
Einwohner*innen können den Gemeinderat verpflichten, sich in einer öffentlichen Sitzung mit einem bestimmten Thema zu befassen. In manchen Bundesländern muss der Gemeinderat auch über die Forderungen entscheiden.
Hinweis: In Hessen und Hamburg gibt es den Einwohnerantrag nicht.

Druck erzeugen und Diskussion fördern
Bedeutung, Wirkung und Nutzen eines Einwohnerantrags
Der Einwohnerantrag bindet den Gemeinderat nicht an eine Sachentscheidung, erhöht aber den politischen Druck, sich mit dem Anliegen ernsthaft auseinanderzusetzen. Er eignet sich besonders, um zunächst eine Diskussion anzustoßen oder Positionen der Politik und Verwaltung in Erfahrung zu bringen.
Abgrenzung zu Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
- Einwohnerantrag: verpflichtet den Gemeinderat zur Beratung und in manchen Bundesländern auch zur Entscheidung
- Bürgerbegehren: Antrag für eine verbindliche Abstimmung durch die Bürger*innen
- Bürgerentscheid: tatsächliche Abstimmung der Bürger*innen mit bindendem Ergebnis
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Wie ein Einwohnerantrag aufgebaut ist
Geltungsbereich und formale Kriterien
Einwohneranträge müssen sich stets auf eine kommunale Angelegenheit beziehen – also Themen, die in die Zuständigkeit des Städte- oder Gemeinderates fallen. In mehreren Bundesländern – etwa Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen – können Einwohneranträge auch auf Landkreisebene gestellt werden.
Ein Einwohnerantrag muss:
- schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden,
- in deutscher Sprache verfasst sein,
- das Anliegen klar formulieren und begründen,
- und in wenigen Bundesländern zusätzlich einen Finanzierungsvorschlag enthalten.
Wer einen Antrag stellen und unterschreiben kann
Voraussetzungen und Unterschriftenquorum
Antragsberechtigt sind in der Regel alle Einwohner*innen der Gemeinde ab 18 Jahren (in manchen Bundesländern bereits ab 16 Jahren).
Für einen gültigen Einwohnerantrag müssen die Initiator*innen eine bestimmte Zahl an Unterstützungsunterschriften sammeln (je Bundesland 1-5%).
Unterschreiben dürfen oft auch Menschen ohne deutschen Pass und junge Menschen ab 14 oder 16 Jahren.
Regeln der Bundesländer zu Einwohneranträgen
PDF Download für "Regeln der Bundesländer zu Einwohneranträgen"



Vom Antrag zur politischen Debatte
Verfahren nach der Einreichung
Nach der Einreichung prüft die Verwaltung die Zulässigkeit des Antrags – insbesondere, ob genügend gültige Unterschriften vorliegen und ob das Anliegen in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt.
Ist der Antrag zulässig, muss der Gemeinderat innerhalb einer bestimmten Frist – meist innerhalb von drei Monaten – über das Thema öffentlich beraten. Die Initiator*innen werden in der Regel eingeladen und dazu angehört.
Das Ergebnis der Beratung – oder die Begründung, warum der Antrag als unzulässig gilt – muss öffentlich bekannt gemacht werden, beispielsweise über das Amtsblatt oder die Website der Gemeinde.
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Fotos von: INKOTA, Klimaentscheid Frankfurt / Regina Schneider-Maultzsch, Florian Hienle, Björn Obmann