
Energiewende selber machen
Einleitungstext warum Stromwende auf kommunaler Ebene, wieviel Strom eingespart werden kann und was die Handlunsmöglichkeiten bzw. Optionen für Bürgerbegehren & Einwohneranträge ist.
Solarpflicht für neue Gebäude
Die Solaranlage auf dem Dach ist der Anfang einer dezentralen Energiewende, die von Bürger*innen, lokalen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen gestaltet wird. Mehr Solarenergie schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze, lokale Einnahmen und eine klimafreundliche, krisensichere Energieversorgung für alle. Ein Bürgerbegehren kann den Ausbau der Solarenergie vor Ort stärken.

Jede Kommune kann eine Solarpflicht für neue Gebäude festsetzen. So erreicht sie, dass die Eigentümer*innen neuer Gewerbe- und Wohnhäuser beim Bau eine Solaranlage einplanen müssen – Solarenergie wird nach und nach zum Standard.
Die Gemeindeverwaltung kann bei ihren eigenen Gebäuden (z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Bibliotheken) Solaranlagen installieren lassen oder die Dachfläche zu diesem Zweck verpachten, zum Beispiel an eine Bürgerenergiegenossenschaft.
Betriebe, die sich mehrheitlich im Eigentum der Gemeinde befinden, kann die Kommune anweisen, ihre Gebäude ebenfalls mit einer Solaranlage und ergänzendem Ökostrom auszustatten – zum Beispiel die städtischen Abfallbetriebe oder auch städtische Wohnungsgesellschaften. So wird die öffentliche Hand zum Vorbild.
Sind Sie dafür, dass die Stadt die in ihrem Wirkungskreis liegenden Möglichkeiten ausschöpft, um ab 20xx einen Zubau von mindestens x MW Solarenergie-Dachanlagen zu erreichen und dafür die folgenden Schritte umsetzt,
- Die Kommune stattet die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude bis zum Zeitpunkt x mit Photovoltaikanlagen aus – wobei sie die gesamte Dachfläche belegt, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder verpachtet die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage.
- Die Kommune weist die direkt oder indirekt mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Betriebe und Unternehmen an, die ihnen gehörenden (Wohn-)Gebäude bis zum Zeitpunkt x mit Photovoltaikanlagen auszustatten – wobei sie die gesamte Dachfläche belegen sollen, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage zu verpachten.
- Die Kommune erstellt ein städtebauliches Solarkonzept, das die Festsetzung einer Pflicht zur Installation einer Solaranlage für die Stromerzeugung für alle Neubauten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB bei allen neuen und zu ändernden Bebauungsplänen beinhaltet, soweit nach BauGB möglich und verhältnismäßig.
sowie dass sie über die Umsetzung dieser Maßnahmen jährlich einen Fortschrittsbericht veröffentlicht?
In Lilienthal wurde der Gemeinderat bereits aktiv, nachdem die Initiative "Club of Lilienthal" im November 2021 einen Solarentscheid ankündigte. Nach jahrelangem Stillstand, wies die Politik die Gemeindeverwaltung an, geeignete Flächen zu definieren und Finanzierungsmodelle zu prüfen. Darüber hinaus soll für zukünftige Neubauten der Gemeinde ermittelt werden, ob weitreichende energie- und umweltschutzorientierte Standards definiert werden können.
Die Klima-Initiative "Ludwigsburg Zero" überreichte der Stadtverwaltung 1.400 Unterschriften für einen Einwohnerantrag, in dem sie mehr Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Stadt forderte. Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat erkannten die Notwendigkeit des Ausbaus an und streben nun bis Ende 2030 eine Photovoltaik-Leistung von mindestens 60.000 kWp im Stadtgebiet an.
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Stadt- und Gemeindewerke 100% Ökostrom
Viele Stadt- und Gemeindewerke haben in der Regel in fossile Anlagen investiert und liefern hauptsächlich Atom- und Kohlestrom an ihre Kund*innen. Nur wenige bieten 100 Prozent ökologisch erzeugten Strom an. Mit einem Bürgerbegehren können wir das ändern und die Stadtwerke auf hundert Prozent Ökostrom verpflichten.
Stadt- und Gemeindewerke haben aufgrund ihrer regionalen Verankerung und ihrer Ausrichtung am Gemeinwohl beste Voraussetzungen, um vor Ort erneuerbare Energien aktiv auszubauen.
Bei kommunalen Stadtwerken bestimmt der Stadt- oder Gemeinderat die Geschäftspolitik mit. Deshalb können wir mit direkter Demokratie unsere Stadtwerke zu Ökostromversorgern machen. Da einige Kommunen in der Privatisierungswelle der 1990er Jahre ihre Stadtwerke verkauft haben, kann durch ein Bürgerbegehren auch zunächst eine Rekommunalisierung angestrebt werden. Häufig gibt es Unternehmensbeteiligungen der Kommune an den Energieversorgern, worüber die Kommunalpolitik ebenfalls Einfluss auf die Entwicklungen nehmen kann.
"Soll die Stadt … im Rahmen ihrer Unternehmensbeteiligungen darauf hinwirken, dass die Stadtwerke … (und deren Tochterunternehmen) spätestens ab … nur Strom aus erneuerbaren Energien liefern, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von Stromlieferverträgen aus veröffentlichten Anlagen erwerben oder im Rahmen von Mieterstrommodellen zur Verfügung stellen?"
Ein Auslaufen oder die Kündigung eines Strom-Liefervertrags bietet die Gelegenheit, die Versorgung auf 100 Prozent erneuerbare Energien umzustellen. Welchen Strom die Stadtwerke beziehen und wie lange die entsprechenden Verträge noch laufen, können wir bei uns bekannten Kommunalpolitiker*innen oder bei den Stadtwerken selbst in Erfahrung bringen.
Die ersten erfolgreichen Bürgerbegehren für eine nachhaltige Stromversorgung wurden 1991 und 1996 in Schönau im Schwarzwald durchgeführt. Als der Stadtrat von Schönau den Nutzungsvertrag der Stromnetze erneut an ein fossiles Energieunternehmen vergeben wollte, regte sich Widerstand vor Ort. Eine als "Stromrebellen" bekannt gewordene Initiative von Atomgegner*innen kassierte durch ein Bürgerbegehren das Vorhaben. Die Schönauer*innen stimmten für eine eigenständige ökologische Stromversorgung.
Zuletzt haben Initiativen wie "100% Ökostrom bis 2030" in Köln, "Hannover erneuerbar" und "Klimabegehren Flensburg" eine schnellere Umstellung auf erneuerbaren Strom durchgesetzt.
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Rekommunalisierung des Stadtwerkes

Sind Sie dafür, dass die Stadt die in ihrem Wirkungskreis liegenden Möglichkeiten ausschöpft, um ab 20xx einen Zubau von mindestens x MW Solarenergie-Dachanlagen zu erreichen und dafür die folgenden Schritte umsetzt,
- Die Kommune stattet die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude bis zum Zeitpunkt x mit Photovoltaikanlagen aus – wobei sie die gesamte Dachfläche belegt, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder verpachtet die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage.
- Die Kommune weist die direkt oder indirekt mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Betriebe und Unternehmen an, die ihnen gehörenden (Wohn-)Gebäude bis zum Zeitpunkt x mit Photovoltaikanlagen auszustatten – wobei sie die gesamte Dachfläche belegen sollen, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage zu verpachten.
- Die Kommune erstellt ein städtebauliches Solarkonzept, das die Festsetzung einer Pflicht zur Installation einer Solaranlage für die Stromerzeugung für alle Neubauten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB bei allen neuen und zu ändernden Bebauungsplänen beinhaltet, soweit nach BauGB möglich und verhältnismäßig.
sowie dass sie über die Umsetzung dieser Maßnahmen jährlich einen Fortschrittsbericht veröffentlicht?
In Lilienthal wurde der Gemeinderat bereits aktiv, nachdem die Initiative "Club of Lilienthal" im November 2021 einen Solarentscheid ankündigte. Nach jahrelangem Stillstand, wies die Politik die Gemeindeverwaltung an, geeignete Flächen zu definieren und Finanzierungsmodelle zu prüfen. Darüber hinaus soll für zukünftige Neubauten der Gemeinde ermittelt werden, ob weitreichende energie- und umweltschutzorientierte Standards definiert werden können.
Die Klima-Initiative "Ludwigsburg Zero" überreichte der Stadtverwaltung 1.400 Unterschriften für einen Einwohnerantrag, in dem sie mehr Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Stadt forderte. Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat erkannten die Notwendigkeit des Ausbaus an und streben nun bis Ende 2030 eine Photovoltaik-Leistung von mindestens 60.000 kWp im Stadtgebiet an.
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Gemeindeverwaltungsgebäude Solaranlagen
Gemeindeverwaltungsgebäude Solaranlagen installieren oder Dachfläche verpachten 3. Betriebe im mehrheitlich im Eigentum der Gemeinde mit Solaranlagen & Ökostrom ausstatten
"Soll die Stadt … im Rahmen ihrer Unternehmensbeteiligungen darauf hinwirken, dass die Stadtwerke … (und deren Tochterunternehmen) spätestens ab … nur Strom aus erneuerbaren Energien liefern, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von Stromlieferverträgen aus veröffentlichten Anlagen erwerben oder im Rahmen von Mieterstrommodellen zur Verfügung stellen?"
Ein Auslaufen oder die Kündigung eines Strom-Liefervertrags bietet die Gelegenheit, die Versorgung auf 100 Prozent erneuerbare Energien umzustellen. Welchen Strom die Stadtwerke beziehen und wie lange die entsprechenden Verträge noch laufen, können wir bei uns bekannten Kommunalpolitiker*innen oder bei den Stadtwerken selbst in Erfahrung bringen.
Die ersten erfolgreichen Bürgerbegehren für eine nachhaltige Stromversorgung wurden 1991 und 1996 in Schönau im Schwarzwald durchgeführt. Als der Stadtrat von Schönau den Nutzungsvertrag der Stromnetze erneut an ein fossiles Energieunternehmen vergeben wollte, regte sich Widerstand vor Ort. Eine als "Stromrebellen" bekannt gewordene Initiative von Atomgegner*innen kassierte durch ein Bürgerbegehren das Vorhaben. Die Schönauer*innen stimmten für eine eigenständige ökologische Stromversorgung.
Zuletzt haben Initiativen wie "100% Ökostrom bis 2030" in Köln, "Hannover erneuerbar" und "Klimabegehren Flensburg" eine schnellere Umstellung auf erneuerbaren Strom durchgesetzt.
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