Mit klarer Mehrheit haben sich die Bürger*innen in Schwerin am 25. Januar 2026 in einem Bürgerentscheid für den Erhalt eines Parks entschieden. Vorausgegangen war ein Bürgerbegehren, für das mehr als 4.000 Unterschriften gesammelt worden waren.
Ausgangspunkt war eine 5.000 Quadratmeter große Fläche im Stadtteil Lankow. Ein Investor wollte dort für etwa 18 Millionen Euro ein Gebäude mit Mietwohnungen, Geschäften und Arztpraxen errichten. Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Parks im Sommer 2025. Doch bei den Bürger*innen regte sich Widerstand. Sie starteten ein Bürgerbegehren, um die Parkanlage samt Spielplatz zu erhalten. Nachdem über 4.000 Unterschriften eingereicht wurden, fand nun der Bürgerentscheid per Briefwahl statt.
Die Fragestellung des Bürgerentscheids
„Sind Sie dafür, dass das Grundstück Kieler Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow), Stadtteilpark/ Spielplatz im Eigentum der Stadt verbleibt, nicht verkauft wird und der Spielplatz und Park an diesem Standort erhalten bleiben?“
31.629 Bürger*innen stimmten beim Bürgerentscheid für die Option, dass Park und Spielplatz im Eigentum der Stadt bleiben. Das waren rund 93 Prozent der Stimmen. Das Ergebnis ist rechtlich bindend.
Es war der erste Bürgerentscheid für Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern finden generell selten Abstimmungen durch die Bürger*innen statt, da die Rahmenbedingungen für direkte Demokratie unattraktiv sind. In keinem Bundesland ist die Quote unzulässiger Bürgerbegehren höher. Nur in Rheinland-Pfalz gibt es im Schnitt weniger direkt-demokratische Verfahren. „Direkte Demokratie kann ein Frustschutzmittel sein und bundesweit werden Bürgerbegehren auch rege genutzt. Wenn aber in Mecklenburg-Vorpommern fast die Hälfte aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt wird, erhöht das den Frust auf allen Seiten. Das schadet dem Vertrauen in die Demokratie“, sagte Dennis Klüver, Landessprecher von Mehr Demokratie Mecklenburg-Vorpommern.
Foto: Anja / Pixabay
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