Bürger*innen entscheiden über Abwassergebühren

  02. März 2026 Aktuelles

In Bayern müssen für die Sanierung von Kläranlagen nicht die Gemeinden, sondern die Grundstückseigentümer*innen zahlen. Daher kommt es immer wieder zu Diskussionen, wie die Kosten verteilt werden. Nicht selten mündet das – wie zuletzt im schwäbischen Gundelfingen oder in Eslarn in der Oberpfalz – in einem Bürgerentscheid.

In schwäbischen Gundelfingen werden bald sämtliche Grundstücksbesitzer*innen – also Gewerbe, Industrie und Privatleute – zur Kasse gebeten. Die Kläranlage muss für geschätzte 23 Millionen Euro generalüberholt werden. Doch wie lassen sich die Kosten möglichst fair aufteilen? Der Gemeinderat entschied im Frühjahr 2025 parteiübergreifend 80 Prozent der Kosten direkt auf die Grundstücksbesitzer*innen umzulegen – als Einmalzahlungen, die sich nach Größe und Bebauung berechnen. Die übrigen 20 Prozent der Baukosten sollten langfristig über die Abwassergebühren eingenommen werden. Einige Bürger*innen waren dagegen und starteten ein Bürgerbegehren für ein anderes Modell: Demnach würde die Finanzierung mit nur 40 Prozent über die Einmalzahlungen und zu 60 Prozent über die Abwassergebühren laufen. Als Argument führt die Bürgerinitiative an, dass Hausbesitzer*innen mit kleinem Einkommen wie zum Beispiel Rentner*innen oder junge Familien nicht so viel Geld auf einmal bezahlen könnten. Der Stadtrat hielt dagegen: Die Abwassergebühren würden massiv ansteigen und eine dauerhafte finanzielle Belastung für alle darstellen.
Als es schließlich im Herbst 2025 zum Bürgerentscheid kam, entschieden sich etwa 70 Prozent der Abstimmenden für die Lösung der Bürgerinitiative. Bürgermeister Dieter Nägele hat im Nachgang die hohe Abstimmungsbeteiligung gelobt und seine Akzeptanz für das Ergebnis betont.

Abstimmungen zu Kläranlagen sind keine Seltenheit

Dass es zu einer verbindlichen Abstimmung durch die Bürger*innen kommt, ist in Bayern kein Einzelfall. In den letzten 20 Jahren hat es zum Bau von Kläranlagen, der Sanierung und Finanzierung 58 direkt-demokratische Verfahren gegeben. Über ein Drittel hat sich um Finanzierungsfragen gedreht. Auch in der Marktgemeinde Eslarn in der Oberpfalz stimmten die Bürger*innen im Frühjahr 2025 ab. Allerdings entschieden sie sich für den Vorschlag des Gemeinderates, einen erheblichen Teil der Sanierungskosten über Einmalzahlungen zu leisten.

Wichtiger Beitrag für den Gewässerschutz

Die kommunale Abwasserentsorgung ist ein wichtiger Beitrag für den Gewässerschutz. Kläranlagen reduzieren die Stoffe, die durch die Verwendung von Produkten wie Putzmittel in das Abwasser und schließlich in die Gewässer gelangen. Mit der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) wurde zuletzt ein europäischer Rechtsrahmen für die Behandlung von Abwasser geschaffen, der die hohe Belastung der Gewässer durch Mikroschadstoffe deutlich reduzieren soll. Die KARL enthält auch Regelungen zur Finanzierung von Kläranlagen. Erstmals kommt das Verursacherprinzip zur Anwendung, so dass künftig Industriesektoren, die für einen Großteil von Stoffen im Abwasser verantwortlich sind, sich finanziell beteiligen müssen. Die erweiterte Herstellerverantwortung (EHV) soll zudem Anreize zur Reduzierung der Gewässerschädlichkeit von Produkten setzen.

Foto: Michal Jarmoluk / Pixabay

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