
Energiewende von unten
Die Energieversorgung liegt in der Verantwortung von Städten und Gemeinden. Mit Energie- und Klimaschutzkonzepten legen sie langfristig Strategien und Maßnahmen fest, um den Energieverbrauch sowie den CO2-Ausstoß zu senken. Um saubere Energie zu erzeugen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, bauen viele Kommunen Solaranlagen, Windkraftanlagen und Biomasseanlagen. Mit einem Einwohnerantrag oder einem Bürgerbegehren können wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen und konkrete Energiewendeprojekte vor Ort anstoßen.
Handlungsbereich der Kommune

- Bei kommunalen Stadtwerken bestimmt der Stadt- oder Gemeinderat die Geschäftspolitik mit. Häufig gibt es auch Unternehmensbeteiligungen der Kommune an den Energieversorgern, worüber die Kommunalpolitik ebenfalls Einfluss auf die Entwicklungen nehmen kann. Stadt- und Gemeindewerke haben aufgrund ihrer regionalen Verankerung und ihrer Ausrichtung am Gemeinwohl beste Voraussetzungen, um vor Ort erneuerbare Energien aktiv auszubauen.
- Kommunen können auf ihren Flächen Windkraftanlagen bauen lassen und von der Wertschöpfung profitieren.
- Die Kommune kann eine Solarpflicht für neue Gebäude festsetzen. So erreicht sie, dass die Eigentümer*innen neuer Gewerbe- und Wohnhäuser beim Bau eine Solaranlage einplanen müssen.
- Die Gemeindeverwaltung kann bei ihren eigenen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Bibliotheken) Solaranlagen installieren lassen oder die Dachfläche zu diesem Zweck verpachten, zum Beispiel an eine Bürgerenergiegenossenschaft.

Werde Aktiv!
Wenn du dich für eine Energiewende in deiner Region einsetzen willst, kannst du dafür die Instrumente der direkten Demokratie nutzen. Du kannst einen Einwohnerantrag stellen oder ein Bürgerbegehren starten, um dein Anliegen im Gemeinderat behandeln und bestenfalls verbindlich beschließen zu lassen.
Wichtig: Die Forderungen müssen auf kommunaler Ebene entschieden werden können.
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Mögliche Forderungen

Bau von Windrädern auf gemeindeeigenen Flächen

Solarpflicht für neue Gebäude
Sind Sie dafür, dass die Stadt die in ihrem Wirkungskreis liegenden Möglichkeiten ausschöpft, um ab 20xx einen Zubau von mindestens x MW Solarenergie-Dachanlagen zu erreichen und dafür die folgenden Schritte umsetzt,
- Die Kommune stattet die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude bis zum Zeitpunkt x mit Photovoltaikanlagen aus – wobei sie die gesamte Dachfläche belegt, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder verpachtet die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage.
- Die Kommune weist die direkt oder indirekt mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Betriebe und Unternehmen an, die ihnen gehörenden (Wohn-)Gebäude bis zum Zeitpunkt x mit Photovoltaikanlagen auszustatten – wobei sie die gesamte Dachfläche belegen sollen, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage zu verpachten.
- Die Kommune erstellt ein städtebauliches Solarkonzept, das die Festsetzung einer Pflicht zur Installation einer Solaranlage für die Stromerzeugung für alle Neubauten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB bei allen neuen und zu ändernden Bebauungsplänen beinhaltet, soweit nach BauGB möglich und verhältnismäßig.
sowie dass sie über die Umsetzung dieser Maßnahmen jährlich einen Fortschrittsbericht veröffentlicht?

Bau eines Solarparks

Stadt- und Gemeindewerke 100% Ökostrom
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Tipp: Vertragslaufzeiten checken
Ein Auslaufen oder die Kündigung eines Strom-Liefervertrags bietet die Gelegenheit, die Versorgung auf 100 Prozent erneuerbare Energien umzustellen. Welchen Strom die Stadtwerke beziehen und wie lange die entsprechenden Verträge noch laufen, können wir bei uns bekannten Kommunalpolitiker*innen oder bei den Stadtwerken selbst in Erfahrung bringen.

Energiebedarf der Kommune durch gezielte Maßnahmen reduzieren

Verpachtung von Flächen zum Bau von Windrädern
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