
Was ist ein Bürgerbegehren & Bürgerentscheid?
Begriff und Bedeutung
Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Es ermöglicht Bürger*innen, selbst politische Initiativen zu ergreifen und über bestimmte kommunale Angelegenheiten direkt mitzuentscheiden. Damit können sie eigene Vorschläge einbringen oder sich gegen Entscheidungen des Gemeinderats stellen.
Nicht zulässig sind Bürgerbegehren zu Themen wie Haushaltsplänen, Bauleitplänen oder zu Fragen, die ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters fallen. Aber mehr dazu weiter unten.
Das Bürgerbegehren gilt als ein zentrales Element kommunaler Demokratie in Deutschland. Es stärkt die politische Teilhabe, fördert Transparenz und kann den Dialog zwischen Bürgerschaft und Verwaltung intensivieren. Gleichzeitig erfordert es jedoch ein hohes Maß an organisatorischem Aufwand, juristischer Präzision und bürgerlichem Engagement, um erfolgreich zu sein.

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Zweistufiges Verfahren
Das Verfahren besteht in der Regel aus zwei Stufen:
- Bürgerbegehren: Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids.
- Bürgerentscheid: Abstimmung aller Stimmberechtigten über den Antrag.
In Berlin, Bremen und Thüringen gibt es zusätzlich eine dritte Stufe, den sogenannten Zulassungsantrag, der dem Bürgerbegehren vorausgeht.
Bürgerbegehren sind in fast allen Bundesländern auch auf Landkreisebene möglich – mit Ausnahme von Hessen und Baden-Württemberg.
Voraussetzungen und Unterschriftensammlung
Damit ein Bürgerbegehren zulässig ist, müssen die Initiator*innen innerhalb einer bestimmten Frist eine vorgeschriebene Zahl an Unterschriften sammeln.
Die erforderliche Zahl richtet sich nach der Größe der Gemeinde und liegt meist zwischen 6 und 9 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung. Stimmberechtigt sind:
- alle deutschen Staatsbürger*innen ab 18 Jahren (in manchen Ländern ab 16 Jahren),
- sowie alle in der Gemeinde gemeldeten EU-Bürger*innen.
Die Unterschriften dürfen in allen Bundesländern frei gesammelt werden – also auf der Straße, in Cafés oder auf Veranstaltungen – jedoch nicht online.
Neben den Unterschriften müssen eingereicht werden:
- eine Begründung des Begehrens,
- eine Fragestellung, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann,
- und in manchen Bundesländern eine Kostenschätzung.


Prüfung und Entscheidung im Gemeinderat
Nach Abschluss der Sammlung wird das Begehren bei der Gemeindeverwaltung oder Kreisverwaltung eingereicht. Diese prüft zunächst die formale Zulässigkeit der Unterlagen.
Der Gemeinderat hat anschließend in der Regel etwa acht Wochen Zeit, um das Begehren zu beraten. Er kann:
- das Anliegen annehmen und selbst umsetzen, oder
- es ablehnen.
Wird das Bürgerbegehren abgelehnt, folgt automatisch die zweite Stufe: der Bürgerentscheid.
Der Bürgerentscheid
Der Bürgerentscheid funktioniert ähnlich wie eine Kommunalwahl. Die Gemeinde organisiert die Abstimmung mit Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlmöglichkeiten und Wahllokalen. Zudem muss sie die Bürger*innen neutral über das Thema informieren, damit eine sachgerechte Entscheidung möglich ist.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist verbindlich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Mehrheit der abgegebenen Stimmen stimmt für das Begehren, und
- mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten der Gemeinde haben zugestimmt.
Diese Mindestbeteiligung nennt man Quorum. Wird es erreicht, hat der Bürgerentscheid die rechtliche Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für die Verwaltung bindend.

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