Was ist ein Einwohnerantrag?

Was ist ein Einwohnerantrag?

Wenn ein Thema auf die Tagesordnung muss

Begriff und Ziele eines Einwohnerantrags

Ein Einwohnerantrag (in Bayern und Bremen: Bürgerantrag) ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene.

Einwohner*innen können den Gemeinderat verpflichten, sich in einer öffentlichen Sitzung mit einem bestimmten Thema zu befassen. In manchen Bundesländern muss der Gemeinderat auch über die Forderungen entscheiden.

Hinweis: In Hessen und Hamburg gibt es den Einwohnerantrag nicht.

Eine Gruppe an Menschen steht vor einem Rathaus in Deutschland und halten feiernd ein Blatt Papier in die Kamera

Druck erzeugen und Diskussion fördern

Bedeutung, Wirkung und Nutzen eines Einwohnerantrags

Der Einwohnerantrag bindet den Gemeinderat nicht an eine Sachentscheidung, erhöht aber den politischen Druck, sich mit dem Anliegen ernsthaft auseinanderzusetzen. Er eignet sich besonders, um zunächst eine Diskussion anzustoßen oder Positionen der Politik und Verwaltung in Erfahrung zu bringen.

Abgrenzung zu Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

  • Einwohnerantrag: verpflichtet den Gemeinderat zur Beratung und in manchen Bundesländern auch zur Entscheidung
  • BürgerbegehrenAntrag für eine verbindliche Abstimmung durch die Bürger*innen
  • Bürgerentscheid: tatsächliche Abstimmung der Bürger*innen mit bindendem Ergebnis

 

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Eine belebte Stadtstraße ist für den Autoverkehr gesperrt und wird als Aufenthalts- und Begegnungsraum genutzt. Zahlreiche Menschen spazieren, unterhalten sich oder stehen in kleinen Gruppen zusammen. Einige tragen grüne Warnwesten, andere sind in Freizeitkleidung. Entlang der Straße sind große Pflanzkübel mit Bäumen und Blumen aufgestellt, daneben stehen mehrere Fahrräder. Der Asphalt ist mit farbigen Mustern bemalt; auf einer bemalten Fläche sind Verkehrssymbole und Schriftzüge sichtbar, die auf veränderte Geschwindigkeitsbegrenzungen hinweisen. Die umgebenden Gebäude sind mehrstöckig, teils mit Graffiti versehen, und tragen den typischen Charakter einer Altbaustraße. Die Sonne scheint, das Licht ist warm, und die Szene vermittelt eine sommerliche, offene Atmosphäre. Ein Straßenschild zeigt den Namen „Kernstraße“.

Wie ein Einwohnerantrag aufgebaut ist

Geltungsbereich und formale Kriterien

Einwohneranträge müssen sich stets auf eine kommunale Angelegenheit beziehen – also Themen, die in die Zuständigkeit des Städte- oder Gemeinderates fallen. In mehreren Bundesländern – etwa Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen – können Einwohneranträge auch auf Landkreisebene gestellt werden.

Ein Einwohnerantrag muss:

  • schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden,
  • in deutscher Sprache verfasst sein,
  • das Anliegen klar formulieren und begründen,
  • und in wenigen Bundesländern zusätzlich einen Finanzierungsvorschlag enthalten.

Wer einen Antrag stellen und unterschreiben kann

Voraussetzungen und Unterschriftenquorum

Antragsberechtigt sind in der Regel alle Einwohner*innen der Gemeinde ab 18 Jahren (in manchen Bundesländern bereits ab 16 Jahren).

Für einen gültigen Einwohnerantrag müssen die Initiator*innen eine bestimmte Zahl an Unterstützungsunterschriften sammeln (je Bundesland 1-5%).
Unterschreiben dürfen oft auch Menschen ohne deutschen Pass und junge Menschen ab 14 oder 16 Jahren.

Regeln der Bundesländer zu Einwohneranträgen

PDF Download für "Regeln der Bundesländer zu Einwohneranträgen"

Vor dem Sonderparteitag der Grünen in Berlin protestierten Aktivist:innen von BürgerBegehren Klimaschutz und FridaysForFuture, sowie einige weitere Gruppen. BBK setzte sich mit Flyern dafür ein, Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe in das Wahlprogramm aufzunehmen. FFF erinnerte die Grünen an die Klimaziele.
Einige der Teilnehmer*innen des Bürgerrats zu Mobilitätswende in Köln sitzen um einen Tisch auf dem eine Karte des Straßenplans liegt. Ein mittelalter Mann zeigt mit einem Stift auf eine grüne Notiz, die auf die Karte geklebt wurde. Die Teilnehmer*innen schauen konzentriert auf die Karte.

Vom Antrag zur politischen Debatte

Verfahren nach der Einreichung

Nach der Einreichung prüft die Verwaltung die Zulässigkeit des Antrags – insbesondere, ob genügend gültige Unterschriften vorliegen und ob das Anliegen in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt.

Ist der Antrag zulässig, muss der Gemeinderat innerhalb einer bestimmten Frist – meist innerhalb von drei Monaten – über das Thema öffentlich beraten. Die Initiator*innen werden in der Regel eingeladen und dazu angehört.

Das Ergebnis der Beratung – oder die Begründung, warum der Antrag als unzulässig gilt – muss öffentlich bekannt gemacht werden, beispielsweise über das Amtsblatt oder die Website der Gemeinde.

 

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Fotos von: INKOTA, Klimaentscheid Frankfurt / Regina Schneider-Maultzsch, Florian Hienle, Björn Obmann