
Was ist ein Bürgerbegehren & Bürgerentscheid?
Wenn Bürger*innen Politik selbst in die Hand nehmen
Was Bürgerbegehren und Bürgerentscheide leisten
Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Es ermöglicht Bürger*innen, selbst aktiv zu werden und über bestimmte kommunale Angelegenheiten direkt mitzuentscheiden. Sie können eigene Vorschläge einbringen oder sich gegen Entscheidungen des Gemeinderats stellen.
Das Bürgerbegehren gilt als ein zentrales Element kommunaler Demokratie in Deutschland. Es stärkt die politische Teilhabe, fördert Transparenz und kann den Dialog vor Ort intensivieren. Gleichzeitig erfordert es jedoch ein hohes Maß an organisatorischem Aufwand, juristischer Präzision und bürgerlichem Engagement, um erfolgreich zu sein.

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Vom Anliegen zur Abstimmung
Das mehrstufige Verfahren hinter dem Bürgerbegehren
Das Verfahren besteht in der Regel aus zwei Stufen:
- Bürgerbegehren: Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids
- Bürgerentscheid: Abstimmung aller Stimmberechtigten über den Antrag
In Berlin, Bremen und Thüringen gibt es vorab den sogenannten Zulassungsantrag, mit dem die Zulässigkeit des Anliegens bereits vor der Unterschriftensammlung überprüft wird.
Bürgerbegehren sind in fast allen Bundesländern auch auf Landkreisebene möglich – mit Ausnahme von Hessen und Baden-Württemberg.
Ohne Unterschriften keine Entscheide
Voraussetzungen und Unterschriftensammlung
Zu einem Bürgerbegehren gehört:
- eine Begründung des Begehrens,
- eine Fragestellung, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann,
- und in manchen Bundesländern eine Kostenschätzung.
Damit ein Bürgerentscheid möglich ist, müssen die Initiator*innen innerhalb einer bestimmten Frist eine vorgeschriebene Zahl an Unterschriften sammeln.
Die erforderliche Zahl richtet sich nach der Größe der Gemeinde und liegt zwischen 2 und 10 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung. Unterschreiben können:
- alle deutschen Staatsbürger*innen ab 18 Jahren (in manchen Ländern ab 16 Jahren),
- sowie alle in der Gemeinde gemeldeten EU-Bürger*innen.
Die Unterschriften dürfen in allen Bundesländern frei gesammelt werden – also auf der Straße, in Cafés oder auf Veranstaltungen – jedoch nicht online In der Praxis empfiehlt es sich, etwa 25 % mehr Unterschriften zu sammeln als vorgeschrieben, da ein Teil der Unterschriften bei der Prüfung oft als ungültig gilt (z. B. wegen Doppelungen oder Unleserlichkeit).

Regeln der Bundesländer zu Bürgerbegehren (Stand 2025)
PDF Download für "Regeln aller Bundesländer zu Bürgerbegehren"


Die institutionelle Bewährungsprobe
Prüfung und Entscheidung durch Gemeinderat oder Aufsichtsbehörde
Nach Abschluss der Sammlung der Unterschriften wird das Bürgerbegehren formal auf Zulässigkeit geprüft. In einigen Bundesländern wird die Zulässigkeit schon vor der Unterschriftensammlung geprüft.
Das macht meistens der Gemeinderat. Aber in manchen Bundesländern, z.B. Brandenburg macht das die Landesaufsichtsbehörde. In der Regel dauert es etwa acht Wochen, um das Bürgerbegehren zu beraten. Der Gemeinderat kann:
- das Anliegen annehmen und selbst umsetzen, oder
- es ablehnen.
Wird das Bürgerbegehren abgelehnt, folgt automatisch die zweite Stufe: der Bürgerentscheid.
Dann liegt die Entscheidung bei den Bürger*innen
Ablauf und rechtliche Wirkung des Bürgerentscheids
Der Bürgerentscheid funktioniert ähnlich wie eine Kommunalwahl. Die Gemeinde organisiert die Abstimmung mit Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlmöglichkeiten und Wahllokalen. Zudem muss sie die Bürger*innen neutral über das Thema informieren, damit eine sachgerechte Entscheidung möglich ist.
Stimmberechtigt sind alle Menschen, die auch bei der Kommunalwahl wählen dürfen.
Das Ergebnis ist für die Politik verbindlich – sofern das Zustimmungsquorum erfüllt wurde. Das heißt, es muss eine bestimmte Anzahl der Wahlberechtigten das Anliegen unterstützen.

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Fotos von: Hamburger Zukunftsentscheid, Klimaneustart, Fuss und Rad Entscheid Karlsruhe, Baumentscheid Berlin