Baden-Württemberg gilt bundesweit als Vorbild für Bürgerbeteiligung. Auch direkt-demokratische Entscheidungen auf Landesebene und in den Kommunen sind Teil der politischen Kultur. Anlässlich der Landtagswahl am 8. März 2026 haben wir einen Blick in die Wahlprogramme geworfen. Was planen die Parteien zur direkten Demokratie und wie wird sie für den Klimaschutz vor Ort genutzt? Ein Überblick.
Bürgerbegehren: Windkraft ist Top-Thema
Pro Jahr werden in Baden-Württemberg durchschnittlich etwa 42 Bürgerbegehren eingereicht. Fast die Hälfte führt am Ende auch zu einer Abstimmung – dem Bürgerentscheid. Im Bereich Klimaschutz gibt es besonders häufig Anliegen zum Ausbau erneuerbarer Energien. 2025 war das Jahr der Windkraft-Bürgerentscheide in Baden-Württemberg. Ausgelöst wurde die Welle durch zahlreiche neue Windenergie-Vorranggebiete, die die Regionalverbände ausgewiesen hatten. In fast 70 Prozent der Bürgerentscheide zu Windkraft wurde im Sinne der Energiewende entschieden. Die Abstimmungsbeteiligung lag durchschnittlich bei 55 Prozent, was in der Regel hoch ist.
Was planen die Parteien laut ihrer Wahlprogramme?
Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für direkte Demokratie kann dazu führen, dass noch mehr Bürger*innen Einwohneranträge und Bürgerbegehren für die Energiewende oder andere Klimathemen nutzen. Was planen die Parteien laut ihrer Wahlprogramme? Die CDU sieht Bürgerbegehren vor allem als Mittel für Verzögerungen bei Bauvorhaben und möchte daher diese Möglichkeit der Einflussnahme zu Beginn der Bauleitplanung abschaffen. SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke möchten das Instrument hingehen auch auf Landkreisebene ermöglichen.

Zu Einwohneranträgen, mit denen Themen verbindlich auf die Tagesordnung der Kommunalpolitik gesetzt werden können, äußert sich in den Wahlprogrammen nur Die Linke. Wie bei Bürgerbegehren streben sie auch hier eine Ausweitung auf Landkreisebene an. Der Einwohnerantrag wurde bereits von der Klimabewegung erfolgreich für die Energiewende vor Ort genutzt. Die Initiative "Ludwigsburg Zero" erreichte auf diesem Wege, dass die Stadt nun bis Ende 2030 eine Photovoltaik-Leistung von mindestens 60.000 kWp anstrebt.
Entbürokratisierung bei Volksbegehren nötig
Die aktuelle Landesregierung wollte die Regelungen zu Volksbegehren verbessern, passiert ist in der Legislaturperiode jedoch nichts. Der Landesverband von Mehr Demokratie kritisiert besonders das Verfahren zur Zulässigkeit von Volksbegehren. Dieses müsse vor Beginn großer Unterschriftensammlungen erfolgen. Mehrere Verfahren sind zuletzt nach der aufwendigen Prüfung der Unterschriften durch die Gemeinden für unzulässig erklärt worden oder vor dem Verwaltungsgerichtshof gelandet. Konkret angehen will die Problematik wohl weiterhin keine Partei, wenn man nach den Wahlprogrammen geht. Bündnis 90/Die Grünen tätigen zumindest die allgemeine Aussage, Volksbegehren „flexibler gestalten und verbessern“ zu wollen. FDP und Die Linke setzen sich immerhin für eine Online-Eintragung bei der Unterschriftensammlung ein. Zudem plant Die Linke das Quorum bei Volksanträgen auf 20.000 Unterschriften (aktuell: 39.000) zu senken.
Im bundesweiten Vergleich liegt Baden-Württemberg mit seinen Regelungen im Mittelfeld. Trotz mehrerer Versuche kam es seit über zehn Jahren zu keinem Volksentscheid. Allerdings konnte ein Volksbegehren für mehr Artenschutz erfolgreich durch eine Einigung mit der Landesregierung vorzeitig beendet werden.

Innovative Beteiligungsansätze finden sich in den Wahlprogrammen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Während die FDP die Digitalisierung aller Verfahren anstrebt, möchte B90 / Die Grünen dialogische Beteiligung und direkte Demokratie verzahnen. Wie das aussehen kann, erproben wir derzeit mit unserem Modellprojekt „Klima trifft Kommune“, bei dem die Einwohner*innen über die Ergebnisse aus Klima-Bürgerräten in einem Ratsreferendum verbindlich abstimmen. Ein Ansatz, der langfristig auch in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen kann.
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