Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Gesetzentwurf der Initiative Volksentscheid Berlin autofrei am 25. Juni 2025 für rechtlich zulässig erklärt. Wenn das Berliner Abgeordnetenhaus dennoch gegen das Anliegen der Initiative entscheidet, müssen innerhalb von vier Monaten 170.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, damit es zum Volksentscheid kommt.
Der Gesetzentwurf zielt auf eine deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs ab. Fahren und Parken soll nach einer Übergangszeit von vier Jahren nur noch eingeschränkt zulässig sein. Privatpersonen bekommen ein Kontingent von zwölf Fahrten pro Jahr. Sonderregelungen sind unter anderem für die Polizei, den Lieferverkehr und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vorgesehen.
Ein vom Senat in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtsanwalts Prof. Dr. Remo Klinger bestätigte bereits vor dem Beschluss des Berliner Verfassungsgerichts, dass das Gesetz für „gemeinwohlorientierte Straßennutzung“ keine verfassungsrechtlichen Verstöße enthalte.
Nun kann bald die zweite Unterschriftensammlung beginnen. In vier Monaten sind dann 170.000 gültige Unterschriften nötig, damit alle wahlberechtigten Berliner*innen über das Gesetz für eine gemeinwohlorientierte Straßennutzung parallel zur Wahl des Abgeordnetenhauses abstimmen können.
Foto: Michaela Zimmermann
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