Baden-Württemberg gilt bundesweit als Vorbild für Bürgerbeteiligung. Auch direkt-demokratische Entscheidungen auf Landesebene und in den Kommunen sind Teil der politischen Kultur. Doch nun plant die neue Landesregierung entscheidende Einschnitte.
Der Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sieht höhere Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Baden-Württemberg vor. Demnach sollen die Quoren für Unterschriften von 7 auf 10 Prozent der Wahlberechtigten angehoben werden. Darüber hinaus soll die verfahrenseinleitende Bauleitplanung als möglicher Gegenstand von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ausgenommen werden. Nach Berechnungen von Mehr Demokratie e.V. würden diese Änderungen dazu führen, dass etwa 40 Prozent aller bisherigen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide nicht mehr möglich sind oder ungültig wären.
Pro Jahr werden in Baden-Württemberg durchschnittlich etwa 42 Bürgerbegehren eingereicht. Fast die Hälfte führt am Ende auch zu einer Abstimmung – dem Bürgerentscheid. Im Bereich Klimaschutz gibt es besonders häufig Anliegen zum Ausbau erneuerbarer Energien. 2025 war das Jahr der Windkraft-Bürgerentscheide in Baden-Württemberg. Ausgelöst wurde die Welle durch zahlreiche neue Windenergie-Vorranggebiete, die die Regionalverbände ausgewiesen hatten. In fast 70 Prozent der Bürgerentscheide zu Windkraft wurde im Sinne der Energiewende entschieden. Die Abstimmungsbeteiligung lag durchschnittlich bei 55 Prozent, was in der Regel hoch ist.
Mehr Dialog, weniger Mitbestimmung
Laut Koalitionsvertrag der Landesregierung bleibt die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung als Anlaufstelle für Städte und Gemeinden bestehen, um Beteiligungsprozesse fachgerecht zu begleiten. Auch die Allianz für Beteiligung e. V. wird weiter finanziert, um Beschäftigte und Führungskräfte in bürgerzentrierter Kommunikation, Projektkommunikation und Bürgerbeteiligung zu schulen. Damit setzen die Grünen in Baden-Württemberg den Weg der Bundespartei fort, die direkte Demokratie zugunsten von Bürgerbeteiligungsformaten wie Bürgerräten aus dem Parteiprogramm gestrichen hat. Jedoch sind beide Ansätze als Ergänzung zur repräsentative Demokratie entscheidend, um Akzeptanz für Entscheidungen zu schaffen und bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Denn so wichtig wie Dialogformate auch sind, ihre Ergebnisse sind für die Politik im Gegensatz zur direkten Demokratie nicht verbindlich.
Bessere Verhandlungsergebnisse bei Volksanträgen?
Eine Verzahnung von dialogischer Beteiligung und direkter Demokratie strebt die neue Landesregierung zum Volksantrag an. Durch einen Volksantrag können Bürger*innen Themen auf die politische Tagesordnung setzen. Der Landtag muss sich mit dem Antrag inhaltlich auseinandersetzen und dazu begründet Stellung beziehen. Vor der finalen Befassung durch den Landtag soll zukünftig zuerst eine Dialogische Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Das ist ein Hoffnungsschimmer für bessere Verhandlungsergebnisse, denn die letzten Volksanträge "Ländle leben lassen - Flächenfraß stoppen" (2023) und "Gemeinsam unsere Umwelt schützen" (2020) wurden vom Landtag komplett abgelehnt.
Im bundesweiten Vergleich liegt Baden-Württemberg mit seinen Regelungen zu Volksbegehren und Volksentscheiden im Mittelfeld. Trotz mehrerer Versuche kam es seit über zehn Jahren zu keinem Volksentscheid. Allerdings konnte ein Volksbegehren für mehr Artenschutz erfolgreich durch eine Einigung mit der Landesregierung vorzeitig beendet werden.
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