Fast 10.000 Menschen sind in diesem Jahr in Deutschland schon an den Folgen von Hitze gestorben. Kommunale Spitzenverbände, Bundesländer und ein Bündnis aus rund 40 Organisationen fordern dieselbe Konsequenz: Klimaanpassung gehören als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz. Die Bundesregierung verfolgt bislang nur einen Prüfauftrag. Wir arbeiten daran, dass dieses Vorhaben endlich umgesetzt wird.
Das Robert Koch-Institut schätzt rund 9.800 hitzebedingte Todesfälle in 2026 – mehr als in jedem einzelnen Gesamtjahr seit 2016. Der Großteil entfällt auf wenige extrem heiße Tage Ende Juni mit Temperaturen um 40 Grad. Gleichzeitig trocknet das Land aus. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund berichtet, dass bereits die Hälfte aller Landkreise und kreisfreien Städte von akutem oder strukturellem Grundwasserstress betroffen ist. Mehrere Kommunen haben in den vergangenen Wochen Wasserentnahmeverbote verhängt. Und auch ökonomisch schlägt die Hitze durch: Städtebundpräsident Ralph Spiegler verweist auf Studien, nach denen jeder Hitzetag die Wirtschaft zwischen 430 und 984 Millionen Euro kostet – durch sinkende Produktivität. Hitzeschutz ist damit eine Daueraufgabe.
Eine Frage der Zuständigkeit?
Der Sommer 2026 führt vor, wie sehr sich die föderale Ebenen beim Hitzeschutz gegenseitig im Weg stehen. Von 2020 bis 2024 förderte das Bundesumweltministerium mit dem Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unter anderem Klimaanlagen in Altenheimen und Krankenhäusern. Der Bundesrechnungshof kritisierte das Programm scharf – nicht nur als kleinteilig und unwirtschaftlich, sondern mit dem grundsätzlichen Einwand, der Bund sei dafür überhaupt nicht zuständig. Staatssekretär Jochen Flasbarth (SPD) hat daraufhin im ZDF klargestellt: Man wolle eine Grundgesetzänderung für eine Gemeinschaftsaufgabe auf den Weg bringen, damit diese Kritik ins Leere laufe. Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat seine Position innerhalb weniger Wochen verschoben. Ende Juni verwies er noch darauf, die Verantwortung liege bei den Ländern, die auf ihrem Anteil am 100-Milliarden-Sondervermögen nutzen könnten. Mitte Juli warb er für die Verfassungsänderung, um Klimaanpassung zur Gemeinschaftsaufgabe zu machen.
Diese Kurskorrektur ist ein gutes Zeichen und zeigt, wie groß der Druck inzwischen ist. Das Sondervermögen ist zeitlich auf zwölf Jahre befristet und stellt keine dauerhaft auskömmliche Finanzausstattung für Kommunen dar. Wie teuer Klimaanpassung wird, rechnen die Kommunen inzwischen offen vor. Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, beziffert den jährlichen Bedarf für Maßnahmen im Bereich der Klimaanpassung auf fünf bis acht Milliarden Euro.
Breites Bündnis unterstützt Grundgesetzänderung
Auch einzelne Bundesländer sehen die Lösung in einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz. Anfang August hat Schleswig-Holstein eine 200 Seiten starke Strategie mit 16 Aufgabenfeldern vorgelegt – von Bildung über Energieinfrastruktur bis zur biologischen Vielfalt. Ein Viertel der Landesfläche ist durch Überflutung gefährdet. Landesumweltminister Tobias Goldschmidt (Bündnis90/Die Grünen) hat betont, dass Klimaanpassung keine Aufgabe für ein Bundesland sei und es genau deshalb eine gemeinsame Finanzierung durch eine Grundgesetzänderung bräuchte.
Kürzlich forderte auch ein Bündnis von rund 40 Organisationen – darunter Fridays for Future, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Mieterbund und die IG BAU – die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Zuge eines Hitzegipfels.
Signale aus der Bundesregierung
Trotz der breiten Unterstützung ist offen, ob die Reform kommt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht lediglich ein Prüfauftrag für eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Naturschutz und Klimaanpassung". Nötig wäre eine Ergänzung des Artikels 91a Grundgesetz, in dem bisher zwei Gemeinschaftsaufgaben stehen: die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Dafür braucht es Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.
Aus dem Kanzleramt heißt es, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) befasse sich intensiv mit der Frage. Auf konkrete Nachfragen verweist die Bundesregierung bislang auf bestehende Instrumente und darauf, alles Weitere werde intern beraten. Die entscheidende Weichenstellung steht also aus.
Debatte muss Umsetzung mitdenken
Zwei Punkte sind uns für die weitere Debatte besonders wichtig:
Erstens: Klimaschutz darf nicht herausfallen
Der Prüfauftrag spricht nur von Naturschutz und Klimaanpassung. Ohne Emissionsminderung arbeitet Anpassung aber dauerhaft gegen eine wachsende Belastung an. Die Kommunen tragen einen entscheidenden Teil zur Erreichung der Klimaziele bei. Sie brauchen deshalb auch eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für Energie, Wärme und Verkehr.
Zweitens: Ausgestaltung entscheidet über Akzeptanz
Gegen eine neue Gemeinschaftsaufgabe steht der Vorwurf im Raum, sie sei ein intransparentes System der Mischfinanzierung. Die CDU hält in ihrem Grundsatzprogramm ausdrücklich fest, dass Bürger*innen nachvollziehen können müssen, welche staatliche Ebene für welche Aufgabe verantwortlich ist. Wer eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat will, muss diesen Einwand ernst nehmen.
Studie in Arbeit
Politischer Druck allein reicht nicht. Die entscheidende Frage im Gesetzgebungsverfahren wird lauten: Wie soll das konkret laufen? Nach welchen Kriterien werden Mittel verteilt? Genau hier setzt unsere Studie im Projekt "Klima ins Grundgesetz" an, die derzeit in Arbeit ist. Wir erheben, wie eine transparente, effiziente und kooperative Gremienarbeit für eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung aussehen kann. Dafür analysieren wir die beiden bestehenden Gemeinschaftsaufgaben GAK (Agrarstruktur & Küstenschutz) und GRW (Regionale Wirtschaftsstruktur) ihre Rechtsgrundlagen, Rahmenpläne und deren Umsetzung in der Praxis. Auf dieser Grundlage entwickeln wir zwei bis drei idealtypische Gremienmodelle.
Das Ergebnis soll eine Blaupause sein: ein belastbarer Vorschlag dafür, wie Entscheidungen über die Mittelverteilung nachvollziehbar getroffen werden und wie sich der administrative Aufwand für Kommunen und Länder in Grenzen hält. Damit liegt im entscheidenden Moment nicht nur die Forderung auf dem Tisch, sondern auch ein Konzept für die Umsetzung.
Foto: Björn Obmann
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