Klima ins Grundgesetz

Klima ins Grundgesetz!

Für eine weitere Gemeinschaftsaufgabe im Artikel 91a GG

Die Kommunen spielen für die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen eine zentrale Rolle. Aber oft fehlt es vor Ort an Geld und Personal. Eine Grundgesetzänderung könnte das ändern. Wenn Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgaben in Artikel 91a GG verankert werden, müssen sich Bund und Länder an den Kosten beteiligen.

 

Aktuelle Aktivitäten / Fragen und Antworten (FAQ) / Publikationen

Klimaschutz wird vor Ort gemacht – in den 11.000 Kommunen in Deutschland. Sie regeln die Versorgung der Menschen mit Strom und Wärme, bauen den öffentlichen Personennahverkehr aus und erstellen Vorgaben für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Doch dabei stoßen engagierte Menschen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft immer wieder auf Hürden. Selbst Klimaschutzmaßnahmen, die eine hohe Akzeptanz genießen, werden aufgrund fehlender Ressourcen vor Ort nicht umgesetzt. Im Video erklären wir anhand von Klimaschutzmanagerin Lisa aus dem fiktiven Ort Ratifingen, woran das liegt.

Die Lösung

Bundestag und Bundesrat können Klimaschutz und Klimaanpassung zu Gemeinschaftsaufgaben machen – durch eine Grundgesetzänderung, und zwar im Artikel 91a Abs. 1 GG. Eine Gemeinschaftsaufgabe verpflichtet Bund und Länder zur gemeinsamen Koordinierung und Finanzierung von Aufgaben. Mit einer bürokratiearmen Ausgestaltung und ausreichenden finanziellen Mitteln von Bund und Ländern bietet eine neue "Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz und Klimaanpassung in der kommunalen Daseinsvorsorge" einen langfristigen und stabilen Rahmen für kommunale Klimainvestitionen.

Aktuelle Aktivitäten

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  • Koalitionsvertrag: Prüfauftrag für Gemeinschaftsaufgabe

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    Vor dem Bundestag überreichten die Initiatoren der Petition, Gesellschaft für Klima…
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    In einem gemeinsamen Positionspapier appellieren acht Umweltverbände, darunter GermanZero, der Deutsche…
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    Ein Rückblick auf die Online-Veranstaltung am 03. Dezember 2024 mit Alice…
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    Anlässlich der Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde heute ein Offener Brief…
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Fragen und Antworten (FAQ)

  • Was ist eine Gemeinschaftsaufgabe?

    Eine Gemeinschaftsaufgabe (nach Artikel 91a, Absatz 1, Grundgesetz) umfasst notwendige Maßnahmen, die die Lebensverhältnisse in Deutschland sichern und verbessern. Im föderalen System kann es passieren, dass einzelne Länder gemeinschaftlich relevante Aufgaben wegen unzureichender organisatorischer und finanzieller Ressourcen nicht (mehr) wahrnehmen können. Der Bund kann durch die Definition einer Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz die Länder unterstützen und durch Koordinierung per Bundesgesetz und Kostenteilung mitwirken.

    Bisherige Gemeinschaftsaufgaben sind die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

  • Welche Rolle spielen die Kommunen?

    Die rund 11.000 Kommunen in Deutschland setzen Klimaziele vor Ort um: Sie organisieren die Versorgung mit Strom und Wärme, bauen den ÖPNV aus, machen Vorgaben für die Stadtentwicklung und sind zuständig für Hitzeschutz, Starkregenvorsorge und Trinkwasserversorgung.

    Nach einer Studie des Umweltbundesamtes lassen sich allein mit 38 kommunalen Klimaschutzmaßnahmen rund 100 Millionen Tonnen Treibhausgase einsparen – ein Siebtel der deutschen Emissionen des Referenzjahres 2020.

    Zugleich sind Kommunen die Schnittstelle zu Bürger*innen, lokaler Wirtschaft und sozialen Einrichtungen. Ohne sie ist weder Klimaschutz noch Klimaanpassung umsetzbar. Dafür brauchen sie aber ausreichend Geld und Personal.

  • Warum ist eine Verankerung im Grundgesetz nötig?

    Für Klimaschutz und Klimaanpassung braucht es vor Ort ausreichend Ressourcen. Derzeit hängt die Finanzierung von Maßnahmen von der finanziellen Lage der jeweiligen Kommune ab. Fördermittel des Bundes und der Länder geben wichtige Anreize, sind jedoch zeitlich begrenzt, erfordern Eigenkapital und binden wiederum personelle Ressourcen für die Beantragung.

    Eine langfristige und gemeinsame Finanzierung von Klimaschutz und Klimaanpassung durch Bund, Länder und Kommunen erfordert eine Grundgesetzänderung!

    Eine Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a verpflichtet Bund und Länder zur gemeinsamen Koordinierung und Finanzierung von Aufgaben. Mit einer bürokratiearmen Ausgestaltung und ausreichenden finanziellen Mitteln von Bund und Ländern könnte eine neue "Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz und Klimaanpassung in der kommunalen Daseinsvorsorge" einen langfristigen und stabilen Rahmen für kommunale Klimainvestitionen bieten.

  • Es gibt doch das Sondervermögen. Warum dann noch eine Grundgesetzänderung?

    Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist wichtig, aber es ersetzt keine Gemeinschaftsaufgabe – aus drei Gründen:

    1. Es ist befristet. Die Mittel sind auf zwölf Jahre angelegt. Klimaschutz und Klimaanpassung sind Daueraufgaben.
    2. Es ist zu klein für den Bedarf. Von 500 Milliarden Euro gehen 100 Milliarden an Länder und Kommunen. Allein für Klimaanpassung nennt der Deutsche Städtetag einen Bedarf von fünf bis acht Milliarden Euro jährlich.
    3. Es ist nicht zweckgebunden. Ob Klimaschutz, Klimaanpassung und Wärmewende tatsächlich profitieren, ist offen. Das Institut der deutschen Wirtschaft weist darauf hin, dass Mittel teilweise aus dem Kernhaushalt verschoben statt zusätzlich bereitgestellt werden.

    Eine Gemeinschaftsaufgabe schafft dagegen einen dauerhaften, verfassungsfesten Finanzierungspfad, auf den Kommunen planen können.

  • Was ist für eine Grundgesetzänderung nötig?
    Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates. Praktisch heißt das in der aktuellen Legislaturperiode: CDU/CSU und SPD kommen zusammen nicht auf zwei Drittel. Für eine Verfassungsänderung braucht die Koalition Stimmen aus der Opposition – von Grünen und Linken, die einer Gemeinschaftsaufgabe grundsätzlich offen gegenüberstehen. Die Union schließt eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei bislang aus. Hinzu kommt die Zustimmung der Länder im Bundesrat. Die Hürde ist hoch, aber sie ist auch der Grund, warum eine Gemeinschaftsaufgabe verlässlicher ist als jedes Förderprogramm: Was mit Zweidrittelmehrheit in die Verfassung kommt, lässt sich nicht mit einfacher Mehrheit wieder streichen.
  • Wie würde eine Gemeinschaftsaufgabe umgesetzt werden?

    Eine Aufnahme als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz schafft nur den Rahmen. Die Ausgestaltung erfolgt durch ein Bundesgesetz – mit Zustimmung des Bundesrates – dort werden Fördergegenstände, Verteilungsmechanismen und Verfahren festgelegt.

    Die beiden bestehenden Gemeinschaftsaufgaben zeigen, wie das aussehen kann: Bei der GAK beschließt ein Planungsausschuss aus Bund und Ländern einen mehrjährigen Rahmenplan mit Fördergrundsätzen, die Länder setzen ihn um und passen ihn regional an.

    Wie ein solches Gremium für Klimaschutz und Klimaanpassung transparent, effizient und kooperativ arbeiten kann, untersuchen wir derzeit in einer Studie. Wir analysieren GAK und GRW – Rechtsgrundlagen, Rahmenpläne, Praxis – und entwickeln daraus idealtypische Gremienmodelle. Damit im Gesetzgebungsverfahren nicht nur die Forderung, sondern auch ein Umsetzungskonzept auf dem Tisch liegt.

  • Führt eine Gemeinschaftsaufgabe nicht zu verwaschenen Zuständigkeiten?

    Eine Gemeinschaftsaufgabe verwischt Zuständigkeiten nicht, sondern definiert sie im Ausführungsgesetz. Die Aufgabe bleibt bei den Ländern und Kommunen, der Bund beteiligt sich an der Finanzierung – so funktioniert es bei den bestehenden Gemeinschaftsaufgaben GRW und GAK seit Jahrzehnten.

    Entscheidend ist die Ausgestaltung. Die Mittelverteilung muss transparent und nachvollziehbar erfolgen und der Verwaltungsaufwand für Kommunen begrenzt bleibt.

  • Reicht eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung? Was mit Klimaschutz?

    Anpassung ohne Emissionsminderung arbeitet dauerhaft gegen eine wachsende Belastung an: Je weiter die Erwärmung fortschreitet, desto teurer wird jede Anpassungsmaßnahme, und irgendwann ist Anpassung technisch oder finanziell nicht mehr möglich.

    Der Prüfauftrag im Koalitionsvertrag spricht nur von „Naturschutz und Klimaanpassung". Damit fiele der Bereich heraus, in dem Kommunen den größten Beitrag zu den nationalen Klimazielen leisten: Energie, Wärme und Verkehr. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Gemeinschaftsaufgabe beides umfasst – Klimaschutz und Klimaanpassung in der kommunalen Daseinsvorsorge.

  • Wie ist der aktuelle Stand? (Stand: August 2026)

    CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 einen Prüfauftrag für eine Gemeinschaftsaufgabe „Naturschutz und Klimaanpassung" vereinbart. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte im August 2026, die Prüfung sei abgeschlossen, es gehe nun um die politische Umsetzung.

    Der Vorstoß findet breite Unterstützung: kommunale Spitzenverbände, mehrere Bundesländer, ein Bündnis von rund 40 Organisationen, Grüne und Linke. Die Union unterstützt ihn bislang nicht und fordert einen präzisierten Vorschlag – zu Mehrwert gegenüber bestehenden Förderprogrammen, Zuständigkeiten und Kosten. Damit fehlt die Zweidrittelmehrheit.

    Wir haben im März 2026 unsere Petition mit über 104.500 Unterschriften für eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung an die SPD übergeben und arbeiten daran, dass die Reform in dieser Legislaturperiode kommt.

Publikationen zur Gemeinschaftsaufgabe

GfKD (2025): FactSheet 'Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz'

difu (2024): Machbarkeitsstudie "Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz"

Dr. Roda Verheyen (2023): Rechtsgutachten "Kommunaler Klimaschutz im Spannungsfeld zwischen Aufgabe und Finanzierung"

Anhörung im Bundestag zur Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung (8.11.2023)